Bienen auf dem Nachbargrundstück – was ist erlaubt und was sollte beachtet werden ?
Es kann passieren, dass einem Bienenzüchter die Bienen ausschwärmen. Wenn der Eigentümer den Bienenschwarm nicht verfolgt und wieder zurückbringen kann, werden diese herrenlos und werden sich eventuell eine neue Bienenwohnung suchen. Der Eigentümer darf bei dem Versuch, seine Bienen zurückzuholen, auch fremde Grundstücke betreten. Er darf auch den Unterschlupf der Bienen aufbrechen und die Waben herausnehmen. Auch, wenn diese sich auf Nachbars Grundstück befinden. Den Schaden, der dabei entsteht, muss er aber ersetzen. Vereinigen sich Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, dann hat jeder einen Eigentümeranteil des gesamten Bienenschwarms. Nachbarn müssen bis zu 5 Bienenstöcke dulden, wenn ein Züchter diese nebenan im Garten hält. Voraussetzung, dass von den Bienen keine Störungen für den Nachbarn ausgehen und er sein Grundstück ganz normal nutzen kann. Nur Unannehmlichkeiten, die eigentlich keine Störung darstellen, sind kein Grund, einen Imker das Halten von Bienen zu untersagen. Bienen sind grundsätzlich zu dulden. Jedoch ist die Haltung von Bienen bzw. das Aufstellen von Bienenvölkern nur zulässig, wo es örtlich möglich und üblich ist und nicht zu wesentlichen Beeinträchtigungen der Nachbargrundstücke führt. Bienen sind friedlich, wenn sie nicht gereizt werden. Der Nachbar hat Einwirkungen auf sein Grundstück, die vom Bienenflug ausgehen, immer ohne weiteres zu dulden, wenn sie nur zu unwesentlichen Beeinträchtigungen führen (§ 906 Abs. 1 BGB). Dazu gehören im allgemeinen die Verschmutzungen durch Bienenkot an Wäsche, Fensterscheiben oder Autos, die nur im Frühjahr nach dem Reinigungsflug oder nach längeren Schlechtwetterperioden auftreten und ohne großen Aufwand beseitigt werden können. Die gelegentlichen kurzfristigen Bienenschwärme im Garten oder das Abbrechen von Ästen an übermäßig bestäubten und fruchttragenden Obstbäumen stellen keine wesentliche Beeinträchtigung des Nachbarn dar. Auch seltene, kurzfristige Beeinträchtigungen durch einen oder mehrere Bienenstiche sind in der Regel unwesentlich. Um Bienen halten zu dürfen, reicht es, die Zustimmung des Grundstücksbesitzers einzuholen. Es gibt aber Richtlinien für das Aufstellen von Bienenvölkern. Je 200 m² Garten sollten es nur ein bis zwei Bienenvölker sein. Der Abstand der Bienenkästen vom Nachbargrundstück sollte mehr als 5 m betragen, und die Flugfronten müssen so ausgerichtet sein, dass die Bienen zu ihren Sammelflügen über das eigene Grundstück abfliegen. Hecken können den Bienenflug in die Höhe lenken. Wassertränken verhindern, dass Bienen am Swimmingpool des Nachbarn trinken.