Alles, außer Varoa wird hier behandelt
Kleine Beutenkäfer (Aethina tumida) sind in der gesamten Europäischen Union anzeigepflichtige Schädlinge der Gattungen Apis und
Bombus. In Deutschland ist der Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer eine anzeigepflichtige Tierseuche nach der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.07.2011 (BGBI. I S. 1404) in der jeweils geltenden Fassung.
Der Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer wird nach den Bestimmungen der Bienenseuchen-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2004
(BGBI. I S. 2738) in der jeweils geltenden Fassung staatlich bekämpft.
Grundsätzlich sind alle Bienenhalter verpflichtet , von Bienen nicht bewohnte Beuten sowie Geräte und außerhalb der Stöcke befindliche Bienenprodukte (z.B. Honig, Futter, Waben) so zu sichern, dass sie für Kleine Beutenkäfer unzugänglich sind (§
16 BienSeuchV). Die Europäische Union regelt den innergemeinschaftlichen Handel mit Bienenvölkern, Bienenköniginnen und Hummeln durch eine
Gesundheitsbescheinigung (Richtlinie 92/65/EWG; siehe Punkt 11). Eine Einfuhr in die Europäische Union ist nur zulässig für Bienenköniginnen
im Käfig mit max. 20 Begleitbienen und Sendungen von Hummelvölkern mit max. 200 adulten Individuen (Verordnung (EU) Nr. 206/2010; siehe Punkt 12).
Der Kleine Beutenkäfer Aethina tumida(Murray 1867) ist ein ursprünglich in Afrika südlich der Sahara beheimateter Schädling von Honigbienen. Nach seiner
Einschleppung in die USA im Jahre 1996 und nach Australien im Jahre 2002 hat er sich dort in kürzester Zeit über weite Gebiete und in den USA auch über die
Landesgrenzen hinaus ausgebreitet. Bisher ist der Kleine Beutenkäfer noch nicht in Europa präsent, das Risiko einer Einschleppung ist jedoch hoch Kleinen Beutenkäfers (Aethina tumida) und der Tropilaelapsmilben“
Mehr: Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft , Mai 2014..