Blühstreifenprogamm 2015

Helfen Blühstreifen nur dem Image der Landwirtschaft und Agrarindustrie,  oder auch  den Bienen und Wildinsekten ?

Auszug:

Mit den neuen Agrarumweltmaßnahmen „Einjähriger Blühstreifen“ (BS I) und „Mehrjähriger Blühstreifen“ (BS II) haben Betriebsleiter ein weiteres interessantes Produktionsverfahren, um die Palette der anzubauenden Kulturen zu erweitern. Aufgrund der stark erhöhten Beihilfesätze kommt der Anlage von Blühstreifen im Rahmen der Nds. Agrarumweltmaßnahmen (AUM) eine besondere Bedeutung zu. Auch zur Erfüllung der Greening-Auflagen können Blühstreifen eine sinnvolle Alternative darstellen.

Blühstreifen – © Nora Kretzschmar

Fazit
Es bleibt festzuhalten, dass unter den zurzeit gegebenen Kosten-/ Leistungsverhältnissen Blühstreifen bzw. Blühflächen gegenüber fast allen Mähdruschfrüchten einschließlich Silomais (frei Silo) sehr deutliche Wettbewerbsvorteile haben. Lediglich beim Blattfrucht-Weizen besteht eine annähernd gleiche Wettbewerbsfähigkeit. Leider ist der förderfähige Flächenumfang für einjährige Blühstreifen – BS1 auf max. 10 ha je Betrieb begrenzt worden, was vor allem die ertragsschwächeren Standorte betrifft.

Die Aufnahme von Blühstreifen als Fruchtfolgeglied ist unter folgenden Bedingungen besonders empfehlenswert:

  • Ertragsschwache Standorte
  • Streulagen mit überwiegend kleineren Schlaggrößen und ungünstigen Flächenzuschnitten
  • Beim Einsatz veralteter Technik mit gezieltem Investitionsverzicht
  • Nebenerwerbslandwirte mit Zielsetzung einer hohen Akh-Verwertung.

Schließlich bieten Blühstreifen/-flächen einen wertvollen Lebensraum und Rückzugsmöglichkeiten für Wildtiere und Insekten. Außerdem genießen sie eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung und können zur positiven Imagebildung beitragen….“