In der Zeit zwischen Mitte August und Mitte September erreicht das Hornissenvolk seinen Entwicklungshöhepunkt. Es kann dann 400 bis 700 Tiere zählen.
Alles für die Königin
Sobald die ersten fünf bis zehn Arbeiterinnen gegen Anfang Juli geschlüpft sind, fliegt die Königin immer seltener aus, denn alle anfallenden Aufgaben übernehmen jetzt nach und nach die Arbeiterinnen. Diese Tiere sind mit 18 bis 25 Millimetern deutlich kleiner als die 35 Millimeter lange Königin, ihre Lebenserwartung beträgt nur etwa drei bis vier Wochen. Die gefährlichste Zeit für das Hornissenvolk ist jetzt überstanden, denn der Königin kann im Nest nur noch wenig zustoßen.
In der Zeit zwischen Mitte August und Mitte September erreicht das Hornissenvolk seinen Entwicklungshöhepunkt. Es kann dann 400 bis 700 Tiere zählen; das Nest ist rund 60 Zentimeter hoch. Die Königin ist in der Lage, ganz gezielt Eier zu entwickeln, aus denen nur noch die Drohnen genannten Männchen und die Jungköniginnen schlüpfen. Das Erscheinen der ersten Geschlechtstiere kündet bereits den Untergang des Hornissenstaates an. Die Arbeiterinnen vernachlässigen allmählich die alte Königin, sie wird nicht mehr richtig versorgt. So verlässt sie schließlich das Nest und stirbt mit einem Lebensalter von etwa einem Jahr.
An schönen Herbsttagen schwärmen die Geschlechtstiere aus und sammeln sich oft an einzeln stehenden Bäumen oder in unmittelbarer Umgebung vom Nest zur Paarung. Die begatteten Jungköniginnen suchen sich nun für den Winter einen geschützten Unterschlupf mit geringen Mikroklimaschwankungen, wo sie bis zum nächsten Frühjahr ruhen. Die letzten Arbeiterinnen sterben Anfang November, womit das letzte Leben im Nest erlischt.
Streng geschützt
Die einheimische Hornisse zählt wegen ihrer akuten Bestandsgefährdung zu den besonders geschützten Arten. Sie darf nicht getötet, und ihr Nest darf nicht zerstört werden. Die Beseitigung eines an kritischer Stelle befindlichen Nestes ist nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörden möglich. Ängstliche oder nicht informierte Bürger, die sich durch Hornissen bedroht fühlen, wenden sich immer wieder an die Feuerwehr oder an eine Schädlingsbekämpfungsfirma, um ein vermeintlich störendes Nest entfernen zu lassen. Bei kritischer Lage genügt oft auch die elementare Absicherung des Nestes, etwa durch Anbringen von Fliegendraht im Bereich von Gebäuden oder der Anlage von einfachen Zäunen und Sichtblenden bei Nestern in der Nähe belebter Plätze. Ist eine Umsiedlung von Hornissennestern unvermeidlich, sollte man sich für nähere Informationen ebenfalls an die örtliche NABU-Gruppe wenden.
In Deutschland galt die Art jahrzehntelang als selten und rückläufig, sie wurde daher lange Zeit in den Roten Listen aufgeführt. Die Bestände konzentrierten sich, wie zum Beispiel in Ostdeutschland[11] in Ballungsräumen, die höheren Lagen der Mittelgebirge wurden gemieden. Etwa seit Ende der 1970er Jahre wird die Art in Deutschland wieder häufiger, sie ist nun fast flächendeckend verbreitet und lokal häufig.[12] Die Gründe, sowohl für den früheren Rückgang wie auch für die jetzige Bestandserholung, sind nicht bekannt. Nach [13] seien Klimaänderungen, zurückgehende Umweltgifte (DDT) und die früher stattfindende systematische Bekämpfung als mögliche Ursachen zu vermuten, nicht jedoch eine Änderung des Lebensraumes. Die gleiche Quelle nennt die Art jedoch einen Kulturfolger.
Hornissenkönigin – Foto: Helge May
Für den gesunden Menschen stellt ein Hornissenstich keine besondere Gefahr dar. Hornissengift ist nicht toxischer als Bienen- oder Wespengift. Der Stich einer Hornisse wird dessen ungeachtet subjektiv als etwas schmerzhafter empfunden als der einer Biene oder einer anderen Wespe. Das liegt zum einen am längeren und stärkeren Stachel der Hornisse, zum anderen an der Giftkomponente Acetylcholin, die im Bienen- und Wespengift fehlt. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung spielt es keine besondere Rolle, welcher Körperteil gestochen wurde.
Allergische Reaktionen
Wie andere Insektenstiche auch können in seltenen Ausnahmefällen Hornissenstiche bei manchen Menschen allergische Reaktionen auslösen. Diese beginnen mit Nesselsucht, Schwellungen und Rötungen an der Einstichstelle bis hin zur Atemnot; vorsichtshalber sollte man dann sofort einen Arzt kontaktieren! Gefährdet sind jedoch nur Menschen, die zuvor schon einmal gestochen wurden. Eine schwere Allergie entwickelt sich erst nach mehreren Stichen, die man von derselben Art erhalten hat.
Dieter Kosmeier, NABU
Die Hornisse ist in Deutschland eine nach der Bundesartenschutzverordnungbesonders geschützte Art. In Österreich ist sie hingegen nur in der Steiermark und in Oberösterreich geschützt.
Umgang mit fliegenden Hornissen
Hornisse bei der Brutpflege
Jagende oder sammelnde Hornissen, die sich nicht in der direkten Umgebung ihres Nestes befinden, stechen nur, wenn sie gequetscht werden. Sonst versuchen sie zu fliehen.
Hornissen fressen nicht an Süßspeisen, daher kommt man mit ihnen am Kaffeetisch nicht so leicht in Konflikt wie mit anderen Wespenarten. Sie machen dort jedoch gelegentlich Jagd auf andere Insekten, wie beispielsweise die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe, die dort mit Fressen beschäftigt und so für sie leichte Beute sind. Die Hornissen stören anschließend nicht, sondern fliegen meist mit ihrer Beute an einen ruhigeren Ort, zerlegen sie und bringen sie in ihr Nest. Man kann sie daher als natürliche Feinde der lästigen Wespen und Fliegen am Kaffeetisch tolerieren.
Umgang mit Hornissennestern
Hornissen (Vespa crabro) am Nest
Hornissen verteidigen ihr Nest. Der Verteidigungsradius schwankt je nach Volk in der Regel zwischen zwei und sechs Metern. Werden die Tiere häufig gestört, erweitert sich dieser Radius. Innerhalb dieses Bereiches sollte man hektische Bewegungen und Erschütterungen wie Rasenmähen vermeiden. Außerdem werden Hornissen durch Anatmen oder Anpusten zum Stechen gereizt.
Hornissennester sind an der Unterseite offen. Die Tiere lassen ihren Kot einfach aus dieser Öffnung fallen. Da ein großes Volk etwa ein halbes Kilogramm Insekten pro Tag frisst, kann der Kot unterhalb des Nestes Bauschäden verursachen. Als Gegenmaßnahme kann man ein großes Gefäß mit saugfähigem Material unterstellen.
Hornissen stehen unter Artenschutz. Deshalb dürfen bewohnte Nester in der Bundesrepublik Deutschland und in einigen Bundesländern Österreichs nicht vernichtet werden. Muss ein Volk aber dennoch entfernt werden, kann es oft von geschulten Personen umgesiedelt werden. Dazu ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Auskunft erteilt die Gemeinde- oder Kreisverwaltung. Durch Anbringen spezieller Nistkästen in siedlungsfernen Naturzonen wird in Deutschland seit einiger Zeit versucht, das jeweilige Gebiet durch Schaffung künstlichen Nistraums für Hornissen attraktiver oder überhaupt besiedelbar zu machen. Der bekannteste und vom Ergebnis her am besten besiedelte Nistkastentyp ist der so genannte „Mündener Hornissenkasten“.
Nachfolgende Fotos/Videos: privat J. Gück, Barnstorf (c) – Bau eines Nestes im/am Vogelhäuschen sowie Anlage mindestens eines Filialnestes
Hier die animierte Fotografie des vermutlichen Nebennestes in einer alten eibe; Nesthöhe ca. 60 cm: